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Info zur bevorstehenden Mieterhöhung

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Mehr als 11 Jahre blieben die Mieten in den von uns verwalteten Wohnungen konstant. Seither sind die verfügbaren Einkommen je Einwohner im Saarland um etwas mehr als 15 % gestiegen. Nach dieser langen Zeit konstanter Mieten ist eine moderate Anpassung leider unvermeidlich.

Info zur bevorstehenden Mieterhöhung

Info zur bevorstehenden Mieterhöhung © ioannis kounadeas

Info zur bevorstehenden Mieterhöhung

Die letzte allgemeine Mieterhöhung in dem von uns namens und in Vollmacht der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter und für die RAG AG bzw. die Deutsche Steinkohle AG verwalteten Wohnungsbestand erfolgte zum 1. Juli 1998 und liegt damit mehr als 11 Jahre zurück.

In der Zwischenzeit sind die verfügbaren Einkommen pro Kopf der Bevölkerung im Saarland um mehr als 15 % gestiegen. Auch das allgemeine Mietpreisniveau stieg merklich. Leider gibt es für das Saarland, außer für die Stadt Homburg, keinen Mietspiegel, der als Orientierung dienen könnte. Einen Überblick über die aktuell als angemessen betrachtete Miethöhe  geben die Richtwerte für die Angemessenheit von Unterkunftskosten im Sinne des Sozialgesetzbuches II und XII im Saarland. Die aktuellen Werte können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Kosten der Unterkunft - Richtwerte im Saarland, Stand September 2009

Neunkirchen
Schwalbach, Saarwellingen, Wadgassen, Ensdorf,
Saarlouis, Bous
Homburg, St.Ingbert, Kirkel
Bexbach, Blieskastel, Gersheim, Mandel-bachtal
Großrosseln, Völklingen, Friedrichsthal, Qierschied, Heusweiler,
Saarbrücken, Riegelsberg
1-Personen-Haushalt
207,00 €
220,00 €
254,00 €
235,00 €
225,00 €
220,00 €
225,00 €
2-Personen-Haushalt
276,00 €
250,00 €
268,00 €
276,00 €
255,00 €
255,00 €
265,00 €
3-Personen-Haushalt
322,00 €
308,00 €
315,00 €
326,00 €
300,00 €
300,00 €
325,00 €
4-Personen-Haushalt
378,00 €
382,00 €
391,00 €
380,00 €
360,00 €
355,00 €
375,00 €

Unter Berücksichtigung der maximal zuwendungsfähigen Wohnfläche ergibt sich demnach beispielsweise bei einer 60 m² - Wohnung je nach Region eine angemessene Kaltmiete zwischen 4,16 €/m² und 4,60 €/m².

Die von uns verwalteten Wohnungen weisen derzeit im Durchschnitt eine Kaltmiete von 3,63 €/m² auf. Bei den kommunalen Wohnungsvermietungsgesellschaften liegt die Durchschnittskaltmiete deutlich höher

Da insbesondere die Preise für die von uns einzukaufenden Handwerkerleistungen seit 1998 erheblich gestiegen sind, kommen wir nicht umhin, die Miete angemessen, das heißt auf das heute für vergleichbare Wohnungen marktübliche Niveau anzuheben. Wir planen daher namens und in Vollmacht der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter und der RAG AG bzw. Deutsche Steinkohle AG eine solche Mieterhöhung zum 1. Januar 2010.

Sowohl Vorstand und Beirat der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter als auch die Wohnungskommission der RAG AG haben der beabsichtigten Mietanpassung zugestimmt.

Bei der anstehenden Mieterhöhung sind zwei „Erhöhungsvarianten“ zu unterscheiden:

  1. Bei den sogenannten Altmietverträgen, das heißt allen Mietverträgen, die vor dem 1. Oktober 2006 geschlossen wurden, streben wir eine einvernehmliche Mieterhöhung an. Wir sind derzeit dabei, für jeden einzelnen „Alt-Mieter“ eine angemessene Mieterhöhung zu berechnen. Sie können versichert sein, dass wir das bestehende Mieterhöhungspotenzial von 20 % in Ihrem Interesse und im Interesse an einem weiterhin fortbestehenden Mietverhältnis nicht ausschöpfen werden. Im Durchschnitt werden die Mieten der Altmietverträge um weniger als 10 % erhöht. Damit ist sichergestellt, dass Sie bei uns auch künftig nicht mehr bezahlen als als in Ihrer Gemeinde marktüblich. Unser konkretes Mieterhöhungsverlangen werden wir Ihnen in den nächsten Wochen mit der Bitte zusenden, der darin vorgeschlagenen Mieterhöhung zum 1. Januar 2010 zuzustimmen.
  2. Die Mieten, denen ein nach dem 1. Oktober 2006 abgeschlossener Mietvertrag zu Grunde liegt, werden entsprechend der mietvertraglich vereinbarten Indexklausel erhöht. Je nach Zeitpunkt, zu dem nach dem 1. Oktober 2006 ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, kommt auf den betroffenen Mieter eine Mieterhöhung zwischen 2 % und 5 % zu.

Mieter, die nach dem 1. Januar 2009 einen Mietvertrag mit uns geschlossen haben, erhalten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum 1. Januar 2010 keine Mieterhöhung.

Sofern Sie zum 1. Januar 2010 eine aktuelle Vermieterbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder ARGE benötigen, so lassen Sie uns das bitte rechtzeitig wissen, damit wir Ihnen die erforderliche Bescheinigung bereits Anfang Dezember ausstellen können.

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